Weil jedes Kind ein Recht auf familiäre Geborgenheit hat…

...deshalb betreuen wir intensiv pflegebedürftige Kinder und ihre Familien in der Wärme ihres Zuhauses.
Madeleine Zeidler
Mandy Schneider
Unsere Leistungen

Ambulante Kinderintensivpflege,
das können wir für sie tun.

Behandlungspflege

Palliativpflege

Schulbegleitung

24 Stunden Betreuung

Anleitung der Eltern

Kooperation mit Ärzten

Urlaubsbegleitung

Verhinderungspflege

Entlastungspflege

Unsere Leistungen im Detail
FAQ

Die am häufigsten gestellten Fragen in der Kinderintensivpflege Sonnenblümchen

  • Wie wird die ambulante Kinderintensivpflege finanziert?

    Im Regelfall wird die ambulante Pflege von der gesetzlichen Krankenkasse, Pflegekasse oder dem Sozialamt getragen. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Verordnung für die häusliche Pflege. Unabhängig davon können sie unsere Leistungen auch privat in Anspruch nehmen. Bei Fragen zu unseren Leistungen oder Finanzierungsmöglichkeiten beraten wir Sie gern jederzeit persönlich!

  • Was ist ein Beratungseinsatz?

    Ziel der Beratungseinsätze ist es, die Pflege zu Hause möglichst gut sicherzustellen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige werden individuell beraten und können Fragen zu allen die Pflege betreffenden Themen stellen. Erfahrene Pflegefachkräfte können oftmals hilfreiche Tipps und Informationen weitergeben, die die Pflege und Versorgung erleichtern.

    Pflegeberatung nach § 37SGB XI Absatz

    Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1 - 1x pro Halbjahr (freiwillig)

    Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 - 1 x pro Halbjahr ( Pflicht)

    Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3 - 1 x pro Halbjahr (Pflicht)

    Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 - 1 x pro Vierteljahr (Pflicht)

    Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5 - 1 x pro Vierteljahr ( Pflicht)

  • Was versteht man unter Pflegegrad?

    Eltern und Angehörigen, die ihre pflegebedürftigen Kinder zu Hause pflegen, steht unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung durch die Pflegekassen zu. Hierfür wurden verschiedene Pflegegrade aufgestellt. Ihr Kind wird durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in einen Pflegegrad eingruppiert. Allerdings wird bei einem Kind nur der Aufwand erstattet, der über den altersgemäßen Betreuungsaufwand gesunder Kinder hinausgeht!

    Je nach Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Leistungen in unterschiedlicher Höhe zu. Die wichtigsten Leistungen zusammengefasst (Änderungen vorbehalten):

    • Pflegegrad 1
      125 € / Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen

    • Pflegegrad 2
      125 € / Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
      316 € / Monat Pflegegeld (oder alternativ 689 € / Monat Pflegesachleistungen des Pflegedienstes. Es kann auch komibiniert in Anspruch genommen werden.)
      1.612 € / Jahr für Kurzzeitpflege
      1.612 € / Jahr für Verhinderungspflege

    • Pflegegrad 3
      125 € / Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
      545 € / Monat Pflegegeld (oder alternativ 1.298 € / Monat Pflegesachleistungen des Pflegedienstes. Es kann auch komibiniert in Anspruch genommen werden.)
      1.612 € / Jahr für Kurzzeitpflege
      1.612 € / Jahr für Verhinderungspflege

    • Pflegegrad 4
      125 € / Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
      728 € / Monat Pflegegeld (oder alternativ 1.612 € / Monat Pflegesachleistungen des Pflegedienstes. Es kann auch komibiniert in Anspruch genommen werden.)
      1.612 € / Jahr für Kurzzeitpflege
      1.612 € / Jahr für Verhinderungspflege

    • Pflegegrad 5
      125 € / Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
      901 € / Monat Pflegegeld (oder alternativ 1.995 € / Monat Pflegesachleistungen des Pflegedienstes. Es kann auch komibiniert in Anspruch genommen werden.)
      1.612 € / Jahr für Kurzzeitpflege
      1.612 € / Jahr für Verhinderungspflege

    Über weitere Leistungen der Pflegekasse informieren wir Sie gerne!

  • Welche Mitarbeiter werden für die Pflege in unserem Unternehmen eingesetzt?

    Wir beschäftigen ausschließlich examiniertes Pflegefachpersonal welches die Versorgung bei den uns anvertrauten Schützlingen gewährleistet. Zusätzlich werden unsere Mitarbeiter ständig weiterqualifiziert. Die Fort und Weiterbildung unserer Pflegefachkräfte nimmt einen hohen Stellenwert bei uns ein!

    "Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück" von Benjamin Britten

  • Welche räumlichen Voraussetzungen sind notwendig?

    "Platz ist in der kleinsten Hütte"

    Vor Beginn der Pflege besuchen wir sie gern zu Hause! Wir schauen uns die räumlichen Gegebenheiten an, beraten sie, geben mögliche Tipps zur Einrichtung des Zimmers und ermitteln gemeinsam mit ihnen, einen persönlich angepassten Hilfsmittelplan um eine ideale häusliche Versorgung gewährleisten zu können.

  • Gibt es Nachteile einer häuslichen Versorgung?

    "In der Mitte von Schwierigkeiten liegen die Möglichkeiten"

    lm vertrauten Wohnumfeld, kann es zeitweise als störend empfunden werden, dass sich ein "Fremder"(Pflegefachkraft) mit im Haus aufhält. Die Privatsphäre wird von all unseren Pflegefachkräften respektiert und Ernst genommen. Gemeinsam sprechen, Vertrauen aufbauen!

  • Was muss man tun, um eine intensivmedizinische Betreuung zu bekommen?

    Grundlage ist eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege. Diese stellt ihnen ihr Kinderarzt oder SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) aus. Wir unterstützen sie gern dabei! Sprechen Sie uns an!

  • Bei welchen Krankheiten kann eine häusliche Intensivpflege beantragt werden?

    Grundsätzlich gehören alle Kinder und Jugendliche zu unseren Schützlingen, die auf professionelle Kinderkrankenpflege angewiesen sind, um einen Aufenthalt im Pflegeheim, Hospiz oder Krankenhaus zu vermeiden, zu beenden oder zu verkürzen. Beispielhaft dafür sind Kinder mit Tracheostoma und/ oder Beatmung (durch schwere Atemstörungen).

    Des Weiteren betreuen wir:

    • Frühgeborene
    • Muskelerkrankungen
    • Stoffwechselerkrankungen
    • Herzerkrankungen
    • Nierenerkrankungen
    • onkologischen Erkrankungen
    • neuralen Erkrankungen
    • traumatischen Schäden
    • genetisch bedingten Erkrankungen
    • Mehrfachbehinderung etc.

    Wir zählen auch Kinder und Jugendliche in besonderen Pflegesituationen und Palliativpflege zu unserer Zielgruppe. Die Eltern und nahen Angehörigen der betroffenen Kinder werden entsprechend ihrer Wünsche ebenfalls betreut, unterstützt, angeleitet und begleitet. Damit wir diese besondere Pflegesituationen kompetent und in vollen Umfang adäquat abdecken können, arbeiten wir mit ambulanten Kinderhospizdiensten und Palliativteams eng zusammen.

  • Wo sind die Sonnenblümchen tätig?
    Wo sind die Sonnenblümchen tätig?

    Wir pflegen vorrangig in Ostthüringen und Westsachsen, haben jedoch für jede Anfrage ein offenes Ohr.

    Gemeinsam finden wir eine Lösung!

Meinungen

Wie Familien uns sehen

  • Familie B.
  • Familie S.
  • Familie S.
  • Familie D.
  • Familie B.

    "Wir haben zusammen gelebt, gehofft, gelacht, gekämpft, geweint. Gemeinsam haben wir schöne Zeiten erlebt und sind durch schwere gegangen. Wir sind sehr dankbar für eure treue und liebevolle Unterstützung, allein hätten wir es nicht getragen.
    Euer Dienst ist unbezahlbar."

  • Familie S.

    "Wir sind sehr zufrieden  mit dem Pflegedienst und den Pflegefachkräften. Marie befindet sich in sehr guten Händen, alles klappt reibungslos."

  • Familie S.

    „...dankbar für die tolle Zusammenarbeit, die 
    Unterstützung und die liebevolle Versorgung unserer Tochter Tilda...“

  • Familie D.

    " Wir sind so froh das Sonnenblümchen uns 
    unterstütz und uns sogar den Wunsch nach einem Urlaub ermöglicht hat"

Unsere Partner

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© 2022 Sonnenblümchen - ambulante Kinderintensivpflege - Der Pflegedienst für Kinder und Jugendliche in Thüringen und Sachsen.
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